Abfindung
Abfindung: deine Zahl, nicht unsere Formel.
Im Aufhebungsvertrag steht nur der Betrag, den du selbst einträgst. Leer lassen heißt: keine Abfindungsklausel. Wir rechnen nichts aus.
Ein gesetzlicher Automatismus „pro Jahr Betriebszugehörigkeit so viel Gehalt“ steckt in diesem Muster nicht. In manchen Betrieben gibt es Sozialplan, Tarif oder eine konkrete Offerte. Das liest du dort, nicht hier.
Was du schon hast — Angebot der Gegenseite, eigene Vorstellung, bereits verhandelte Summe — gehört ins Feld. Der Brief übernimmt die Angabe als deine Zahl. Keine Umrechnung, keine Aufrundung, keine Steuerzeile.
Was nicht mitläuft
Keine Brutto-Netto-Rechnung. Keine Fünftelregelung. Keine Aussage, ob die Abfindung eine Sperrzeit beeinflusst. Steuer ist Finanzamt. Sperrzeit ist Agentur. Beides: Arbeitslosengeld.
Auch ohne Abfindung kann ein Aufhebungsvertrag gewollt sein. Dann bleibt das Feld leer, und der Brief erwähnt keinen Betrag. Das Muster erfindet keine Lücke zu einem Marktüblichen.
Keine Rechtsberatung. Keine Abfindungsberechnung. Keine Steuerberatung. Die Zahl kommt von dir oder sie fehlt.
FAQ
Rechnet das Tool meine Abfindung?
Nein. Du trägst die Angabe ein. Fehlt sie, steht keine Abfindung im Brief.
Steht mir automatisch eine Abfindung zu?
Oft nicht. Anspruch prüft dieses Muster nicht.
Wird die Steuer mitberechnet?
Nein. Keine Steuerberatung aus diesem Tool.