Muster
Aufhebungsvertrag-Muster, das ausgefüllt ankommt.
Leere Vorlagen zwingen dich, Adressen und Daten selbst zu setzen. Hier kommen die Sätze aus deinen Angaben — im Layout eines Geschäftsbriefs nach DIN 5008.
Ein Aufhebungsvertrag ist kein einseitiger Brief. Beide Seiten müssen einverstanden sein. Deshalb stehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber namentlich im Text, und am Ende ist Platz für zwei Unterschriften.
§ 623 BGB verlangt für den Auflösungsvertrag die Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. E-Mail, Scan, Chat reichen dafür in der Regel nicht. Das ist der Gesetzestext, keine Prüfung deines Falls.
Was in jedem Brief steht
Absender, Empfänger, Ort und Datum, Betreff, Anrede, kurzer Text, Gruß, Unterschrift, Gegenzeichnung. So erwartet es die deutsche Geschäftspost.
Felder: Namen und Adressen beider Seiten, Position, Eintritt, gewünschtes Ende so wie du es einträgst. Abfindung nur, wenn du selbst eine Zahl oder Formulierung angibst. Grund nur, wenn du ihn willst.
Sicht: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Der Inhalt der Felder bleibt derselbe, der Absender wechselt.
Warum kein Blanko-PDF
Ein leeres Blatt verführt zu Copy-Paste-Fehlern: falscher Empfänger, vergessenes Endedatum, Abfindung aus einem anderen Fall. Die Felder stehen vor dem Text. Fehlendes kommt als sichtbare Klammer, nicht als erfundene Tatsache.
Was das Muster nicht ist: ein Formularamt, ein Anwaltsentwurf, ein Versanddienst. Du prüfst, druckst, unterschreibst, holst die Gegenzeichnung. Zugang zählt, nicht der Versand. Details zu Geld: Abfindung. Zur Agentur: Arbeitslosengeld.
Keine Rechtsberatung. Keine Sperrzeit-Zusage. Keine Abfindungsberechnung. Schriftform, Originalunterschrift beider Seiten, Zugang. E-Mail reicht nicht.
FAQ
Gibt es ein Word-Muster zum Download?
Nein. Du bekommst den fertigen Brieftext und kopierst oder druckst ihn.
Wer schreibt — Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
Du wählst die Sicht. Beide Namen stehen im Brief.
Ist das Muster rechtsverbindlich?
Nein. Formulierung, kein Gutachten. Für Streitfälle jemanden, der haftet.